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Kredit unter Kontrolle Wie schütze ich mich vor Zahl­ungs­schwierig­keiten?

Damit ein Kredit nicht zu einer unvorhergesehenen Belastung wird, ist es Ihre Aufgabe sowie die Ihrer Bank, mögliche Risiken vor Vertragsabschluss abzuwägen und weitestgehend auszuschließen. Die Bewertung Ihrer Bonität, beispielsweise über die Ermittlung Ihres Score-Werts durch Ihre Bank, ist hierzu ein unerlässlicher Bestandteil.

Dennoch können unvorhersehbare Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit dazu führen, dass Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sogar zahlungsunfähig werden. Wenn Sie Ihren Kredit nicht mehr bedienen können, drohen Überschuldung und im schlimmsten Fall Privatinsolvenz. Im Falle einer (absehbaren) Zahlungskrise sollten Sie deshalb sofort mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen – je früher, desto besser. Da sowohl Sie als auch Ihre Bank ein Interesse daran haben, dass Sie den Kredit zurückzahlen, können Sie gemeinsam alternative Zahlungsmodalitäten besprechen.

Ein in vielen Fällen sinnvoller Schutz vor Zahlungsunfähigkeit ist der Abschluss einer so genannten Restkreditversicherung (oder auch Restschuldversicherung). Dabei handelt es sich um eine Zusatzversicherung zu Ihrem Kredit, die die Zahlung der Raten an die Bank übernimmt, falls Sie aus bestimmten Gründen zahlungsunfähig werden. Abhängig davon, für welche Risiken Sie vorsorgen wollen, zahlt die Versicherung, falls Sie Ihre Arbeit verlieren oder arbeitsunfähig werden. Auch im Todesfall kann die Versicherung einspringen. So können Sie Ihre Familie vor Kreditschulden schützen.

Schließen Sie die Versicherung zusammen mit Ihrem Kreditvertrag ab, besteht zudem die Möglichkeit, die anfallenden Kosten direkt mitzufinanzieren. Grundsätzlich aber ist eine Restkreditversicherung freiwillig, jederzeit kündbar und vollkommen unabhängig von Ihrem Kreditantrag. Das heißt, auch wenn Sie sich nicht gegen Zahlungsunfähigkeit versichern wollen, können Sie einen Kredit erhalten. Die Vergabe eines Kredits wird ausschließlich anhand Ihrer Bonität entschieden.